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Polizei Niedersachsen: Heilfürsorge, PKV und Anwartschaft verständlich erklärt

Wer als Polizeivollzugsbeamter in Niedersachsen tätig ist, braucht während des aktiven Dienstes in der Regel keine klassische private Krankenvollversicherung wie ein normaler Beihilfebeamter.

Der Grund: Polizeivollzugsbeamte des Landes Niedersachsen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Heilfürsorge.

Damit ist aber noch nicht automatisch alles für die gesamte Beamtenlaufbahn geregelt.

Wichtige Fragen sind:

  • Was übernimmt die Heilfürsorge?

  • Was übernimmt sie nicht?

  • Brauche ich zusätzliche private Versicherungen?

  • Was ist eine Anwartschaft?

  • Kleine oder große Anwartschaft?

  • Was passiert im Ruhestand?

  • Wie sind Ehepartner und Kinder versichert?

  • Wann wird eine private Krankenversicherung relevant?

Wir helfen Ihnen, diese Fragen frühzeitig zu ordnen.

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Was ist die Heilfürsorge bei der Polizei Niedersachsen?

Die Heilfürsorge ist eine beamtenrechtliche Fürsorgeleistung des Landes Niedersachsen.

Aktive Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Landes haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Heilfürsorge.

Sie funktioniert damit anders als die klassische Kombination aus:

Beihilfe + privater Krankenversicherung.

Die Heilfürsorge übernimmt während des bestehenden Anspruchs unmittelbar bestimmte Krankheitskosten.

Die medizinische Versorgung erfolgt unter anderem über die Heilfürsorge-Versichertenkarte.

Für Polizeivollzugsbeamte bedeutet das:

Während des Heilfürsorgeanspruchs besteht grundsätzlich nicht dieselbe Ausgangssituation wie bei beispielsweise Lehrern oder Verwaltungsbeamten mit klassischer Beihilfe.

Bin ich mit Heilfürsorge privat versichert?

Nein.

Heilfürsorge ist keine private Krankenversicherung.

Heilfürsorgeberechtigte Polizeibeamte sind dadurch auch nicht automatisch Privatpatienten.

Die Heilfürsorge ist eine Leistung des Dienstherrn.

Deshalb sollte zwischen drei Systemen sauber unterschieden werden:

Heilfürsorge

Der Dienstherr übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Heilfürsorgebestimmungen die vorgesehenen Krankheitskosten.

Beihilfe

Der Dienstherr beteiligt sich prozentual an beihilfefähigen Krankheitskosten. Der verbleibende Anteil muss anderweitig abgesichert werden.

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung kann den nicht über Beihilfe gedeckten Anteil übernehmen oder zusätzliche Leistungen absichern.

Während des aktiven Heilfürsorgeanspruchs ist deshalb meist nicht die Frage:

„Welche Krankenvollversicherung brauche ich heute?“

Sondern:

„Welche Vorsorge brauche ich für später und welche Lücken möchte ich heute ergänzend absichern?“

Was übernimmt die Heilfürsorge?

Die Heilfürsorge umfasst grundsätzlich Leistungen unter anderem in den Bereichen:

  • ärztliche Behandlung

  • zahnärztliche Behandlung

  • Krankenhausbehandlung

  • Arzneimittel

  • Heilmittel

  • Hilfsmittel

  • Pflegeleistungen im Rahmen der geltenden Bestimmungen

  • bestimmte Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen

Welche konkrete Leistung in welchem Umfang übernommen wird, richtet sich nach den Heilfürsorgebestimmungen des Landes Niedersachsen.

Wichtig ist:

Heilfürsorge bedeutet nicht automatisch freie Wahl jeder privatärztlichen Behandlung.

Privatärztlich in Anspruch genommene Leistungen werden nicht allein deshalb übernommen, weil der Versicherte Polizeibeamter ist.

Gerade bei der Polizei angefangen?

Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Heilfürsorge und spätere Krankenversicherung einmal sauber zu strukturieren.

Wir klären gemeinsam:

Was ist heute abgedeckt?
Was könnte ergänzend sinnvoll sein?
Welche Vorsorge sollte für den späteren Wechsel aus der Heilfürsorge getroffen werden?

Krankenversicherungscheck für Polizei starten

Kostet die Heilfürsorge etwas?

Die Heilfürsorge in Niedersachsen wird nicht einfach vollständig „kostenlos“ zusätzlich zur Besoldung gewährt.

Für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte wird nach den geltenden niedersächsischen Regelungen ein bestimmter Anteil des Grundgehalts für die Absicherung durch die Heilfürsorge berücksichtigt.

Für die persönliche Versicherungsentscheidung ist aber weniger entscheidend, die Heilfürsorge mit einem normalen Krankenversicherungsbeitrag gleichzusetzen.

Wichtiger ist:

Welche Leistungen bestehen heute – und welche Krankenversicherung wird benötigt, wenn die Heilfürsorge später endet?

Warum braucht ein Polizeibeamter eine Anwartschaft?

Das ist eine der wichtigsten Fragen für junge Polizeibeamte.

Während der aktiven Heilfürsorge benötigen Sie möglicherweise keine private Krankenvollversicherung.

Später kann sich die Situation jedoch verändern.

Insbesondere beim Wegfall des Heilfürsorgeanspruchs kann die Kombination aus:

Beihilfe + ergänzender Krankenversicherung

relevant werden.

Dann entsteht ein Problem:

Zwischen Ihrem Eintritt in die Polizei und diesem Zeitpunkt können viele Jahre oder Jahrzehnte liegen.

In dieser Zeit können:

  • neue Erkrankungen entstehen

  • Diagnosen hinzukommen

  • das Eintrittsalter steigen

  • sich die Versicherbarkeit verändern

Eine Anwartschaft soll ermöglichen, bestimmte Voraussetzungen für einen späteren Versicherungsschutz bereits heute zu sichern.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Eine Anwartschaft ist vereinfacht gesagt eine Art Reservierung für einen späteren privaten Krankenversicherungsschutz.

Während der Anwartschaft besteht grundsätzlich nicht der vollständige Krankenversicherungsschutz des späteren Tarifs.

Stattdessen wird das Recht gesichert, den vorgesehenen Versicherungsschutz später unter den vertraglich festgelegten Bedingungen zu aktivieren.

Für Heilfürsorgeberechtigte ist dabei vor allem ein Punkt interessant:

Eine spätere erneute Gesundheitsprüfung kann – je nach vereinbarter Anwartschaft – vermieden werden.

Das kann wichtig werden, wenn während der Polizeilaufbahn neue Erkrankungen oder gesundheitliche Veränderungen auftreten.

Kleine oder große Anwartschaft?

Am Markt werden insbesondere zwei Varianten unterschieden.

Kleine Anwartschaft

Bei einer kleinen Anwartschaft steht insbesondere die spätere Versicherbarkeit im Vordergrund.

Der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses wird gewissermaßen für die spätere Aktivierung gesichert.

Dadurch kann später eine erneute Gesundheitsprüfung für den vereinbarten Versicherungsschutz entfallen.

Das spätere Eintrittsalter kann jedoch weiterhin eine Rolle für den Beitrag spielen.

Große Anwartschaft

Die große Anwartschaft geht in der Regel weiter.

Neben der Absicherung der späteren Versicherbarkeit können – abhängig von Tarif und Versicherer – auch Aspekte des Eintrittsalters beziehungsweise der Beitragskalkulation für den späteren Versicherungsschutz berücksichtigt werden.

Dafür kostet eine große Anwartschaft normalerweise mehr als eine kleine.

Ist eine große Anwartschaft automatisch besser?

Nein.

Teurer bedeutet nicht automatisch passender.

Ob eine kleine oder große Anwartschaft sinnvoller ist, hängt unter anderem davon ab:

  • wie alt Sie beim Eintritt in die Polizei sind

  • wie lange die Heilfürsorge voraussichtlich besteht

  • welchen späteren Krankenversicherungsschutz Sie wünschen

  • welchen finanziellen Unterschied beide Varianten langfristig haben

  • welche Tarifbedingungen der Versicherer bietet

  • wie flexibel der Vertrag später genutzt werden kann

Deshalb sollte nicht einfach automatisch die größte Variante abgeschlossen werden.

Sinnvoller ist ein Vergleich:

Was kostet die Anwartschaft heute – und welchen konkreten Vorteil kaufe ich mir damit für später ein?

Warum das Thema bereits für Polizeianwärter interessant ist

Viele Polizeianwärter beschäftigen sich zu Beginn ihrer Ausbildung oder ihres Studiums erstmals mit Versicherungen.

Gleichzeitig sind sie häufig:

  • jung

  • gesundheitlich noch vergleichsweise wenig vorbelastet

  • am Beginn einer langen Beamtenlaufbahn

Genau deshalb kann es sinnvoll sein, die spätere Krankenversicherung nicht erst mit 50 oder 60 Jahren zu betrachten.

Denn der heutige Gesundheitszustand kann für die spätere Versicherbarkeit wertvoll sein.

Das bedeutet nicht, dass jeder Polizeianwärter automatisch denselben Tarif oder dieselbe Anwartschaft benötigt.

Es bedeutet aber:

Das Thema sollte früh verstanden und bewusst entschieden werden.

Was passiert, wenn die Heilfürsorge endet?

Der Heilfürsorgeanspruch besteht nicht unbegrenzt in jeder Lebensphase.

Insbesondere mit Eintritt beziehungsweise Versetzung in den Ruhestand endet der aktive Heilfürsorgeanspruch grundsätzlich.

Dann verändert sich die Krankenversicherungssituation.

Für Versorgungsempfänger des Landes Niedersachsen besteht grundsätzlich ein Beihilfeanspruch.

Damit entsteht beispielsweise bei klassischer individueller Beihilfe die Struktur:

Beihilfe des Dienstherrn + Krankenversicherung für die verbleibenden Kosten.

An dieser Stelle kann eine zuvor abgeschlossene Anwartschaft aktiviert werden.

Der entscheidende Vorteil:

Die spätere Versicherung muss dann nicht zwingend vollständig so behandelt werden, als würde man erstmals im höheren Alter und mit dem dann vorhandenen Gesundheitszustand einen neuen Vertrag beantragen.

Wie hoch ist die Beihilfe im Ruhestand?

Für Versorgungsempfänger des Landes Niedersachsen beträgt der Beihilfebemessungssatz nach den aktuell veröffentlichten Informationen grundsätzlich 70 Prozent.

Das bedeutet:

Bei klassischer individueller Beihilfe verbleibt grundsätzlich ein Anteil, der über eine ergänzende Krankenversicherung abgesichert werden muss.

Welche konkrete Versicherungslösung dann erforderlich ist, hängt unter anderem von:

  • Ihrem Versicherungsstatus

  • den geltenden Beihilfevorschriften

  • gewähltem Beihilfemodell

  • vorhandener Anwartschaft

  • persönlicher Situation

ab.

Deshalb sollte eine Anwartschaft nicht isoliert betrachtet werden.

Sie ist Teil einer langfristigen Krankenversicherungsstrategie.

Niedersachsen hat auch die pauschale Beihilfe

In Niedersachsen gibt es inzwischen neben der klassischen individuellen Beihilfe auch die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe für bestimmte beihilfeberechtigte Personen.

Während eines bestehenden Heilfürsorgeanspruchs können Heilfürsorgeberechtigte diese pauschale Beihilfe jedoch nicht gleichzeitig beantragen.

Mit dem Wegfall des Heilfürsorgeanspruchs kann die Frage nach dem zukünftigen Beihilfemodell relevant werden.

Wichtig:

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe kann weitreichende Folgen haben und ist nach den geltenden niedersächsischen Regelungen grundsätzlich nicht beliebig rückgängig zu machen.

Deshalb sollte eine solche Entscheidung nicht allein anhand des kurzfristigen Monatsbeitrags getroffen werden.

Kann ich auf die Heilfürsorge verzichten?

Nach den niedersächsischen Regelungen können Heilfürsorgeberechtigte grundsätzlich auf ihren Heilfürsorgeanspruch verzichten und in die Beihilfe wechseln.

Ein solcher Schritt sollte aber sehr sorgfältig geprüft werden.

Denn:

Der Verzicht auf die Heilfürsorge ist nicht einfach eine kurzfristige Tarifentscheidung.

Nach den derzeit veröffentlichten Regelungen ist der Widerruf dieses Verzichts ausgeschlossen.

Vor einer solchen Entscheidung sollte deshalb geklärt werden:

  • Welche Krankenversicherung besteht anschließend?

  • Welche Beihilfe wird gewährt?

  • Welche Beiträge entstehen dauerhaft?

  • Welche Auswirkungen gibt es auf Familie und Ruhestand?

  • Welche Alternativen bestehen?

Wir behandeln deshalb einen Verzicht auf Heilfürsorge niemals wie einen normalen Versicherungswechsel.

Haben Ehepartner und Kinder ebenfalls Heilfürsorge?

Nein.

Der Heilfürsorgeanspruch des Polizeivollzugsbeamten erstreckt sich nicht automatisch auf Ehepartner oder Kinder.

Das ist ein besonders wichtiger Punkt für junge Polizeibeamte, sobald sich die familiäre Situation verändert.

Ehepartner und Kinder können je nach Voraussetzungen beispielsweise:

  • gesetzlich krankenversichert sein

  • familienversichert sein

  • privat versichert sein

  • beihilferechtlich berücksichtigungsfähig sein

Welche Lösung möglich und sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab.

Zum Beispiel:

  • Versicherungsstatus des Partners

  • Einkommen

  • Beamtenstatus

  • Anzahl der Kinder

  • Beihilfeberechtigung

  • bestehende Krankenversicherung

Deshalb sollte die Familienplanung bei einer langfristigen Krankenversicherungsstrategie mitgedacht werden.

Was passiert bei Geburt eines Kindes?

Mit einem Kind verändert sich häufig die gesamte Krankenversicherungssituation der Familie.

Dann sollte rechtzeitig geprüft werden:

  • Hat das Kind Anspruch auf Beihilfe?

  • Ist eine gesetzliche Familienversicherung möglich?

  • Ist eine private Krankenversicherung erforderlich oder sinnvoll?

  • Welche Fristen gelten bei der Aufnahme eines Neugeborenen?

  • Welche Versicherung hat der andere Elternteil?

Gerade bei Beamtenfamilien können mehrere Systeme gleichzeitig zusammentreffen.

Deshalb empfiehlt es sich, das Thema nicht erst nach der Geburt zu klären.

Brauche ich trotz Heilfürsorge Zusatzversicherungen?

Das kann sinnvoll sein, muss aber nicht.

Die Heilfürsorge deckt nicht automatisch jede Behandlung oder jeden privaten Leistungswunsch ab.

Je nach persönlichem Bedarf können beispielsweise zusätzliche Absicherungen geprüft werden.

Dabei gilt:

Nicht jede Zusatzversicherung ist automatisch erforderlich, nur weil Sie Polizeibeamter sind.

Wir würden deshalb zunächst fragen:

Welche Leistung möchten Sie zusätzlich absichern?

Erst danach wird geprüft, ob dafür überhaupt ein separater Vertrag sinnvoll ist.

Zahnleistungen und Heilfürsorge

Die Heilfürsorge umfasst grundsätzlich auch zahnärztliche Versorgung.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sämtliche privat gewünschten zahnmedizinischen Leistungen in beliebiger Höhe übernommen werden.

Wer besonderen Wert beispielsweise auf umfangreichere private Leistungen legt, sollte deshalb zunächst prüfen:

  • Was übernimmt die Heilfürsorge?

  • Welche Eigenanteile können entstehen?

  • Welche zusätzlichen Leistungen möchte ich tatsächlich?

Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine private Ergänzung sinnvoll ist.

Krankenhaus: Heilfürsorge ist nicht gleich Privatpatient

Ein weiterer häufiger Irrtum lautet:

„Ich bin Beamter, also werde ich automatisch wie ein Privatpatient behandelt.“

Das stimmt für Heilfürsorgeberechtigte nicht pauschal.

Wer besondere Krankenhausleistungen wünscht, sollte daher zunächst prüfen, welche Leistungen über die Heilfürsorge bestehen und welche zusätzlichen Leistungen persönlich gewünscht werden.

Auch hier gilt:

Nicht die Produktbezeichnung entscheidet.

Entscheidend ist der konkrete Leistungswunsch.

Anwartschaft richtig vergleichen

Bei einer Anwartschaft sollte nicht nur der heutige Monatsbeitrag verglichen werden.

Wichtige Fragen sind:

Welcher spätere Tarif wird gesichert?

Eine günstige Anwartschaft ist wenig hilfreich, wenn der später vorgesehene Versicherungsschutz nicht zur persönlichen Situation passt.

Welche Leistungen umfasst der spätere Tarif?

Die Qualität der späteren Krankenversicherung sollte bereits heute betrachtet werden.

Kleine oder große Anwartschaft?

Der Mehrbeitrag einer großen Anwartschaft sollte einem nachvollziehbaren langfristigen Vorteil gegenübergestellt werden.

Welche Aktivierungsbedingungen gelten?

Wann kann oder muss die Anwartschaft in einen aktiven Versicherungsschutz umgewandelt werden?

Was passiert bei einem Dienstherrnwechsel?

Zum Beispiel bei Wechsel:

  • in ein anderes Bundesland

  • zur Bundespolizei

  • in eine andere Beamtenlaufbahn

Was passiert bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis?

Auch dieser Fall sollte berücksichtigt werden.

Sie haben bereits eine Anwartschaft?

Dann können wir nicht nur prüfen, was sie kostet.

Wir schauen vor allem:

Welchen späteren Versicherungsschutz haben Sie sich damit eigentlich gesichert?

Bestehende Anwartschaft prüfen lassen

Heilfürsorge und Dienstunfähigkeit sind zwei unterschiedliche Themen

Die Krankenversorgung über Heilfürsorge schützt nicht automatisch das Einkommen bei Dienstunfähigkeit.

Das sind zwei getrennte Risiken.

Heilfürsorge

betrifft im Wesentlichen Krankheits- und Behandlungskosten.

Dienstunfähigkeitsversicherung

betrifft das finanzielle Risiko, wenn Sie Ihren Polizeidienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können und die Voraussetzungen des Versicherungsvertrags erfüllt sind.

Gerade bei Polizeianwärtern sollte deshalb beides getrennt geprüft werden.

Mehr dazu:

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter

Neu bei der Polizei Niedersachsen? Diese vier Punkte sollten Sie prüfen

1. Heilfürsorge verstehen

Welche Leistungen bestehen über den Dienstherrn?

2. Anwartschaft entscheiden

Soll die spätere private Krankenversicherung bereits heute abgesichert werden?

Und wenn ja:

kleine oder große Anwartschaft?

3. Ergänzende Absicherung prüfen

Nur dort, wo tatsächlich ein persönlicher Bedarf besteht.

4. Dienstunfähigkeit separat betrachten

Krankenversicherung und Einkommensabsicherung nicht miteinander verwechseln.

Der fimdeu Polizei-Krankenversicherungscheck

1. Beamtenstatus erfassen

Zum Beispiel:

  • Polizeianwärter

  • Beamter auf Widerruf

  • Beamter auf Probe

  • Beamter auf Lebenszeit

2. Heilfürsorgesituation klären

Besteht Heilfürsorge und ab wann?

3. Bestehende Verträge ansehen

Zum Beispiel:

  • gesetzliche Krankenversicherung

  • private Krankenversicherung

  • Anwartschaft

  • Zusatzversicherung

4. Langfristiges Ziel bestimmen

Wie soll der Krankenversicherungsschutz nach Ende der Heilfürsorge aussehen?

5. Anwartschaften vergleichen

Falls sinnvoll:

kleine und große Anwartschaften sowie relevante Tarifbedingungen.

6. Ergänzungen nur bei Bedarf

Zusatzversicherungen werden nur dort betrachtet, wo tatsächlich eine gewünschte Leistung nicht ausreichend abgedeckt ist.

7. Regelmäßig aktualisieren

Beamtenstatus, Familie und Lebenssituation verändern sich.

Der Versicherungsschutz sollte dazu passen.

Polizei Niedersachsen: Krankenversicherung jetzt strukturiert klären

Sie beginnen gerade Ausbildung oder Studium bei der Polizei Niedersachsen?

Oder Sie sind bereits im Polizeivollzugsdienst und möchten wissen, ob Ihre bestehende Anwartschaft noch passt?

Dann können wir gemeinsam die Struktur überprüfen.

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Häufige Fragen zu Heilfürsorge und Anwartschaft bei der Polizei Niedersachsen

Haben Polizeianwärter in Niedersachsen Anspruch auf Heilfürsorge?

Polizeivollzugsbeamte des Landes Niedersachsen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen während ihres aktiven Dienstes Anspruch auf Heilfürsorge. Das gilt grundsätzlich auch während der Anwärterzeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss ich mich als Polizeianwärter privat krankenversichern?

Während eines bestehenden Heilfürsorgeanspruchs wird üblicherweise keine klassische private Krankenvollversicherung wie bei einem Beamten mit normaler Beihilfe benötigt. Relevant kann jedoch insbesondere eine Anwartschaft für den späteren privaten Krankenversicherungsschutz sein.

Was ist eine Anwartschaft bei der PKV?

Eine Anwartschaft sichert das Recht, einen vorgesehenen privaten Krankenversicherungsschutz später zu aktivieren. Je nach Ausgestaltung kann dadurch insbesondere eine erneute Gesundheitsprüfung vermieden werden.

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?

Die kleine Anwartschaft sichert vor allem die spätere Versicherbarkeit beziehungsweise den Gesundheitszustand. Die große Anwartschaft berücksichtigt je nach Tarif zusätzlich Aspekte des heutigen Eintrittsalters und der späteren Beitragskalkulation. Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Versicherer ab.

Braucht jeder Polizeibeamte eine große Anwartschaft?

Nein. Ob kleine oder große Anwartschaft besser zur persönlichen Situation passt, sollte individuell anhand von Laufzeit, Kosten und späterem Nutzen verglichen werden.

Was passiert mit der Heilfürsorge im Ruhestand?

Mit dem Ende des aktiven Heilfürsorgeanspruchs verändert sich die Krankenversicherungssituation. Versorgungsempfänger des Landes Niedersachsen sind grundsätzlich beihilfeberechtigt. Dann muss der verbleibende Krankenversicherungsschutz entsprechend organisiert werden.

Wie hoch ist die Beihilfe im Ruhestand in Niedersachsen?

Für Versorgungsempfänger beträgt der reguläre Beihilfebemessungssatz nach den derzeit veröffentlichten niedersächsischen Informationen grundsätzlich 70 Prozent.

Kann ich während der Heilfürsorge pauschale Beihilfe beantragen?

Während eines bestehenden Heilfürsorgeanspruchs kann die pauschale Beihilfe in Niedersachsen grundsätzlich nicht parallel beantragt werden. Mit Wegfall der Heilfürsorge kann diese Frage neu relevant werden.

Kann ich auf Heilfürsorge verzichten?

Nach den niedersächsischen Regelungen können Heilfürsorgeberechtigte grundsätzlich schriftlich auf die Heilfürsorge verzichten und in die Beihilfe wechseln. Der Verzicht ist jedoch nicht ohne Weiteres rückgängig zu machen und sollte deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen.

Haben Ehepartner und Kinder ebenfalls Heilfürsorge?

Nein. Ehepartner und Kinder erhalten nicht automatisch Heilfürsorge über den Polizeibeamten. Sie können jedoch abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen beihilferechtlich berücksichtigungsfähig sein oder anderweitig krankenversichert werden.

Bin ich mit Heilfürsorge Privatpatient?

Nein. Heilfürsorgeberechtigte sind nicht automatisch Privatpatienten. Privatärztlich in Anspruch genommene Leistungen werden nicht generell von der Heilfürsorge übernommen.

Benötige ich zusätzlich eine Zahnzusatzversicherung?

Nicht automatisch. Zunächst sollte geprüft werden, welche zahnärztlichen Leistungen über die Heilfürsorge bestehen und welche zusätzlichen Leistungen persönlich gewünscht werden.

Was passiert, wenn ich das Bundesland wechsle?

Bei einem Wechsel des Dienstherrn können andere Heilfürsorge- und Beihilferegelungen gelten. Deshalb sollte sowohl der Krankenversicherungsschutz als auch eine bestehende Anwartschaft vor einem Wechsel überprüft werden.

Ist Heilfürsorge dasselbe wie Dienstunfähigkeitsversicherung?

Nein. Heilfürsorge betrifft Krankheitskosten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung soll dagegen unter den vereinbarten Voraussetzungen einen Einkommensverlust infolge einer Dienstunfähigkeit absichern.

Weitere Informationen finden Sie unter Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter.

Die Heilfürsorge regelt heute viel – aber nicht automatisch Ihre Krankenversicherung für die nächsten 40 Jahre

Gerade am Anfang der Polizeilaufbahn lohnt es sich, einmal vorauszudenken.

Welche Leistungen habe ich heute?
Brauche ich eine Anwartschaft?
Klein oder groß?
Was passiert später im Ruhestand?
Wie ist meine Familie abgesichert?

Wir ordnen diese Fragen gemeinsam und vergleichen passende Lösungen.

Krankenversicherung für Polizei Niedersachsen prüfen

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Stand: September 2026

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