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Gemeinsam einfach besser - Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Gemeinsam einfach besser:

Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung

 


Sie dort abholen, wo Sie es brauchen – das ist der Anspruch der Hannoversche. Mit der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung stellt sie diesen Anspruch unter Beweis: Mit mehr Flexibilität, mehr Leistung und einem starken Vertriebsservice.

Wir haben in den letzten Wochen unsere neu eingeführte Berufsunfähigkeitsversicherung in entscheidenden Punkten noch weiter verbessert: insbesondere bei der Arbeitsunfähigkeit-Klausel, den Nachversicherungsgarantien und der Teilzeitklausel. Das Ergebnis: Weniger Anforderungen von uns, dafür mehr Gestaltungsräume für Sie. Vorhang auf für die Verbesserungen!


Dreimal Premium-Niveau

Mit den drei Tarifvarianten der Hannoversche sichern Sie sich genauso gegen Berufsunfähigkeit ab, wie es zu Ihrem Leben und zu Ihnen passt. Flexibel, leistungsstark und auch später noch ganz nach Bedarf individuell erweiterbar. Der neue Exklusiv-Tarif rundet die Absicherung ab. Das macht diese Absicherung fit für die Zukunft: Das Leben ändert sich – der BU-Schutz passt sich an!

  • Premium

Deckt Verlust von Grundfähigkeiten ab. Umfangreiche Kapitalhilfen bei Wiedereingliederung, Umschulung, ereignisabhängige und -unabhängige Nachversicherungsgarantien, flexible Beitrags- und Leistungsdynamik, Teilzeitklausel, und für Schüler und Studenten: Besserstellung bei Berufswechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung.

  • Premium Plus

Zusätzliche Leistungen bei einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit: Zukünftig zahlt die Hannoversche sogar die AU-Leistungen bis zu 24 Monate statt 18 Monate, und für Schüler und Studenten: Besserstellung bei Berufswechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung.

  • Premium Exklusiv

Zusätzliche Leistungen bei schwerer Krankheit oder schwerer Beeinträchtigung. Rollstuhlklausel, Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung bei Geburt/Adoption eines Kindes und Immobilienfinanzierung, Besserstellung bei Berufswechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung.



Tarifunabhängige Leistungsbausteine

Ganz egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden – folgende Bausteine gehören in der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung stets mit zum Paket.

  • Leistung bei Verlust von Grundfähigkeiten:

Bei Verlust der Seh-, Sprech- oder Hörfähigkeit zahlt die Hannoversche Leistungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

  • Umschulungs- sowie Rehabilitationshilfe bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit:

Zahlung einer einmaligen pauschalen Umschulungshilfe in Höhe von 1.500 Euro. Die Hannoversche beteiligt sich zudem an den Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit in Höhe von 6 Monatsrenten (maximal 6.000 Euro).

  • Hilfe zur Rückkehr ins Berufsleben:

Werden im Rahmen der Nachprüfung die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit eingestellt, zahlt die Hannoversche dem Kunden eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten (insgesamt maximal 15.000 Euro). Zusätzlich werden die Schulungsmaßnahmen von bis zu 3.000 Euro bezahlt.


Zusatzleistungen für einen Rundum-Schutz

Berufsunfähigkeit kann Sie vor außergewöhnliche Herausforderungen stellen. Als Spezialist für die Absicherung von Lebensrisiken kennt die Hannoversche diese Situationen genau – und hat Leistungen entwickelt, die im entscheidenden Moment und entsprechend der jeweiligen Situation entlasten.

Leistung bei schwerer Krankheit (Dread Diseas)

Diagnose Krebs oder Einschränkungen der Herz- oder Lungenfunktion: Wer daran schwer erkrankt, braucht sofort Hilfe – gerade auch finanziell. Schließlich dauert die Behandlung meist länger als sechs Wochen. Dann aber endet die normale Lohnfortzahlung und es fließt nur noch das reduzierte Krankentagegeld. Mit dieser Klausel erhalten Sie eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.

Rollstuhlklausel

Wenn Rollstuhlbedarf nach den Bedingungen vorliegt, zahlt die Hannoversche eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer von 18 Monaten.

Leistung bei Arbeitsunfähigkeit (AU)

Wer krankgeschrieben ist, ist arbeitsunfähig, aber nicht zwangsläufig auch berufsunfähig. Dieser Baustein sorgt dafür, dass bei der Prüfung kein Unterschied zwischen AU und BU gemacht wird: Wer einen ehemals „gelben Schein“ über mindestens sechs Monate einreicht, bekommt die BU-Rente ausbezahlt. Und zwar bis zu 24 Monate, ohne Wenn und Aber.

Nachversicherungsgarantie

Die Rente kann entweder alle 5 Jahre oder zu bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Davon ausgenommen ist die finanzielle Angemessenheitsprüfung.

Umorganisationshilfe bei Selbstständigen

Bei Selbstständigen beteiligt sich die Hannoversche einmalig an den Umgestaltungskosten bei Umorganisation des Betriebs mit einem Betrag in Höhe von bis zu 20 Monatsrenten (insgesamt maximal 30.000 Euro).

Hilfe zur Rückkehr ins Berufsleben

Für Leistungen sollten generell die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit noch vorliegen. Sollte sich der Gesundheitszustand von Ihnen verbessert haben und die Hannoversche stellt daraufhin die Leistungen ein, wird Ihnen eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten gezahlt (insgesamt maximal 15.000 Euro). Sind die Voraussetzungen der Wiedereingliederungshilfe erfüllt, können Sie zusätzlich eine Schulungshilfe in Anspruch nehmen, um sich den veränderten Arbeitsbedingungen anzupassen. Die Hannoversche ersetzt die Kosten einer abgeschlossenen Schulungsmaßnahme bis 3.000 Euro.

Dynamische Anpassung

Der Versicherungsschutz passt sich langfristig an die fortschreitende Zeit und Ihren Bedarf an. Mit der Beitragsdynamik können Sie den Beitrag um einen ganzen Prozentsatz zwischen 1 % und 5 % anheben, wodurch auch die versicherte Jahresrente steigt. So werden Inflation und Gehaltsentwicklungen teilweise kompensiert. Die Leistungsdynamik sichert jungen Menschen einen wichtigen Zusatzschutz: Bei Berufsunfähigkeit wird die Rente jährlich um einen ganzen Prozentsatz zwischen 1 % und 3 % erhöht. So wird der steigende Rentenbedarf teilweise aufgefangen.

RLV-Anwartschaft im Tarif Premium Exklusiv

Mit diesem Baustein ist das garantierte Angebot der Aufnahme in eine Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung gesichert. Bei Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Bau oder Erwerb einer selbst bewohnten und darlehensfinanzierten Immobilie kann ohne Gesundheitsprüfung einmalig der Abschluss einer Risikolebensversicherung bis zu einer Versicherungssumme von maximal 500.000 Euro beantragt werden. Es gilt die bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gültige Gesundheitsprüfung.

Besserstellung

Bei folgenden Ereignissen bietet die Hannoversche eine erneute Berufsgruppeneinstufung ohne Gesundheitsprüfung an:

  • Bei Einstieg ins Berufsleben
  • Bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung
  • Bei Abschluss einer Ausbildung oder Berufswechsel (Premium Exklusiv)

Bei besserer Einstufung verringert sich der monatliche Zahlbeitrag.


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Bestens bewertet: Unternehmens- und Berufsunfähigkeitsversicherungs-Ratings

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Meine Empfehlung:

Die Hannoversche steht für vielfach ausgezeichnete und preisgünstige Produkte zur Absicherung von Lebensrisiken. Ob Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- oder Sterbegeldversicherung, die Hannoversche unterstützt ihre Kunden, wenn es darauf ankommt.


Grundsolide. Seit jeher.

Keine Börsennotierung, kein Zwang zur kurzfristigen Gewinnmaximierung: Die Hannoversche plant und wirtschaftet langfristig im Sinn ihrer Kunden - und ist damit seit mehr als 145 Jahren erfolgreich. 

Führend. Weil die Leistung überzeugt.

"Top-Platzierungen" ist die Hannoversche gewohnt: Produkte, Finanzkraft und Services werden immer wieder neu verglichen und geprüft - von unabhängigen Testern und Branchen-Experten. 

Faire Preise, Top Leistung.

Die Hannoversche kalkuliert so, dass es sich für die Kunden rechnet. Und liegt deshalb bei Preis-Leistungs-Vergleichen regelmäßig in der Spitzengruppe.


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